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Politik · vor 6 Std. · zuletzt vor 3 Std.

Vergleich wegen unerlaubter Wahlwerbung zwischen Heino und AfD

Foto: Piotr Arnoldes · Pexels
3 Medien · 3 Artikel

Übersicht

GPT · vor 2 Std.
  • Der Rechtsstreit um eine AfD-Wahlwerbung mit Heino endete vor dem Landesgericht Innsbruck in einem Vergleich.
  • Die AfD Uckermark soll einen namhaften vierstelligen Betrag zahlen.
  • Es hat eine Entschuldigung des AfD-Abgeordneten Felix Teichner gegeben.
  • Heino-Manager Helmut Werner bezeichnete das Ergebnis als Signal für andere Parteien.
  • Teichner bestätigte bzw. entschuldigte sich in der Berichterstattung, einzelne Aussagen blieben unkommentiert.

Stimmung der Berichterstattung

Linke Medien−0,03 · neutral
−10+1

Wer berichtete zuerst?

  1. Tagesspiegel LogoTagesspiegel14:26 Volkssänger kontra AfD: Wahlwerbung: Vergleich zwischen Heino und AfD
  2. Kölner Stadt-Anzeiger LogoKölner Stadt-Anzeiger16:51 +2 Std.„Damit ist die Sache für uns erledigt“: Unerlaubte Wahlwerbung – Vergleich zwischen Heino und AfD
  3. t-online Logot-online17:25 +3 Std.Heino gegen die AfD: Gericht spricht Schadensersatz-Urteil um Schlager-Star

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