Wirtschaft · Story · erste Meldung vor 3 Tagen · zuletzt vor 5 Std.
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Urteil: Krankschreibung statt Urlaub kann Kündigung nach sich ziehen

Berichterstattung3 Medien · 3 Artikel
Übersicht· KI-Zusammenfassung
GPT · vor 3 Std.Generiert mit GPT · vor 3 Std.Worum es geht
- Arbeitnehmer hatte Urlaub beantragt, dieser wurde abgelehnt.
- Stattdessen trat der Arbeitnehmer krankheitsbedingt der Arbeit fern und legte eine AU-Bescheinigung vor.
- Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entschied: Eine Krankschreibung schützt nicht vor Kündigung in diesem Fall.
- Der Fall bezieht sich auf Vorjahre mit wiederholter Krankschreibung rund um genehmigten Jahresurlaub.
- Relevante Hinweise stammen von der DAV-Arbeitsrechts-AG und betreffen fristlose Kündigung bei Krankheitsvorstelen.
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Alle Artikel mit genauer Uhrzeit, chronologisch. Abstand zur ersten Meldung unter der Uhrzeit.
- 30. Okt., 14:42Erste Meldung
Rheinische PostMitte-Rechts14:42 Urteil: Mit Attest: Krankschreibung statt Urlaub führt zu Kündigung
- 30. Okt., 14:42Erste Meldung
HandelsblattMitte-Rechts14:42 Urteil: Mit Attest: Krankschreibung statt Urlaub führt zu Kündigung
- 2. Nov., 09:59+3 T.
n-tvMitte-Rechts09:59 +3 T.Urteil aus dem Arbeitsrecht: Mit Attest: Krankschreibung statt Urlaub führt zu Kündigung
Politischer Kompass
Verortung der berichtenden Medien, wirtschaftlich (x) und gesellschaftlich (y).
Alle Artikel3 Artikel · 3 Medien
Mitte-Rechts
3Stimmung:Artikel-Bias:
Urteil aus dem Arbeitsrecht: Mit Attest: Krankschreibung statt Urlaub führt zu Kündigung
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Urteil: Mit Attest: Krankschreibung statt Urlaub führt zu Kündigung
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Urteil: Mit Attest: Krankschreibung statt Urlaub führt zu Kündigung
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