Polyschau
Wirtschaft · vor 3 Tagen · zuletzt vor 5 Std.

Urteil: Krankschreibung statt Urlaub kann Kündigung nach sich ziehen

Foto: Skylar Kang · Pexels
3 Medien · 3 Artikel

Übersicht

GPT · vor 3 Std.
  • Arbeitnehmer hatte Urlaub beantragt, dieser wurde abgelehnt.
  • Stattdessen trat der Arbeitnehmer krankheitsbedingt der Arbeit fern und legte eine AU-Bescheinigung vor.
  • Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entschied: Eine Krankschreibung schützt nicht vor Kündigung in diesem Fall.
  • Der Fall bezieht sich auf Vorjahre mit wiederholter Krankschreibung rund um genehmigten Jahresurlaub.
  • Relevante Hinweise stammen von der DAV-Arbeitsrechts-AG und betreffen fristlose Kündigung bei Krankheitsvorstelen.

Stimmung der Berichterstattung

Rechte Medien−0,09 · negativ
−10+1

Wer berichtete zuerst?

  1. Rheinische Post LogoRheinische Post14:42 Urteil: Mit Attest: Krankschreibung statt Urlaub führt zu Kündigung
  2. Handelsblatt LogoHandelsblatt14:42 Urteil: Mit Attest: Krankschreibung statt Urlaub führt zu Kündigung
  3. n-tv Logon-tv09:59 +3 T.Urteil aus dem Arbeitsrecht: Mit Attest: Krankschreibung statt Urlaub führt zu Kündigung

Politischer Kompass

LinksRechtsAutoritärLibertär
Alle Artikel