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Wirtschaft · vor 22 Std. · zuletzt vor 18 Std.

Gericht weist Pflegekosten zurück: Keine Steuerentlastung für Pflegefahrten

Foto: Mikhail Nilov · Pexels
3 Medien · 3 Artikel

Übersicht

GPT · vor 16 Std.
  • Urteil des Finanzgerichts Münster: Fahrtkosten für pflegebedürftige Angehörige sind nicht automatisch steuerlich abziehbar.
  • Fall: Ehepaar wollte rund 6700 Euro Fahrten- und Auslagen geltend machen.
  • Finanzamt schloss Anerkennung der Kosten aus; Entscheidung ging vor Gericht.
  • Fallbezug: Mutter/Schwiegermutter mit Pflegegrad 3, Distanz ca. 150 Kilometer pro Besuch.
  • Aktenzeichen: 4 K 2261/25 E.

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  1. n-tv Logon-tv18:02 Streit mit Finanzamt: Können Pflegefahrten zu Angehörigen von der Steuer abgesetzt werden?
  2. Frankfurter Rundschau LogoFrankfurter Rundschau21:37 +4 Std.Gericht weist Pflegekosten zurück: Warum Angehörige für ihre Fahrten keine Steuerentlastung bekommen
  3. Merkur LogoMerkur21:37 +4 Std.Gericht weist Pflegekosten zurück: Warum Angehörige für ihre Fahrten keine Steuerentlastung bekommen

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