Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte die Veröffentlichung dreidimensionaler Luftbildaufnahmen eines Privatgrundstücks auf Google Maps und Google Earth.
Der Eigentümer widersprach der Veröffentlichung; die Aufnahmen zeigen Bereiche, die nicht von der Straße aus sichtbar sind.
Google erhielt die Aufforderung, die betroffenen Bilder zu entfernen bzw. die Veröffentlichung zu unterlassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Google kündigte Rechtsmittel an.
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Alle Artikel, chronologisch. Abstand zur ersten Meldung unter der Uhrzeit.
20. Okt., 08:48Erste Meldung
HandelsblattMitte-Rechts08:48 Urteil: Gericht untersagt Bilder von Grundstück bei Google Maps
20. Okt., 08:49+1 Min.
TagesspiegelMitte-Links08:49 +1 Min.„Niemand muss es hinnehmen“: Gericht untersagt Bilder von Grundstück bei Google Maps
20. Okt., 10:43+2 Std.
ZeitMitte-Links10:43 +2 Std.Landgericht Frankfurt : Gericht untersagt Bilder von Grundstück bei Google Maps
20. Okt., 11:04+2 Std.
SpiegelMitte-Links11:04 +2 Std.Google Maps und Google Earth: Luftaufnahmen von Privatgrundstück müssen gelöscht werden
20. Okt., 11:32+3 Std.
FAZMitte-Rechts11:32 +3 Std.Urteil in Frankfurt: Frankfurter gewinnt gegen Google vor Gericht
20. Okt., 11:48+3 Std.
t-onlineMitte11:48 +3 Std.Google Maps: Gericht verbietet Luftbilder von privatem Grundstück
Politischer Kompass
Verortung der berichtenden Medien, wirtschaftlich (x) und gesellschaftlich (y).