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Bahnsteig-Alkoholverbot: Was Reisende künftig beachten müssen

3 Quellen · vor 2 Std.

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Foto: Mathias Sogorski · Pexels

Übersicht

• Die Deutsche Bahn erweitert ab 1. September 2024 ein Alkoholkonsumverbot auf rund 5400 Bahnhöfe bis zum 15. Oktober 2026. • Verboten ist der Konsum alkoholischer Getränke, der Besitz verschlossener Flaschen bleibt erlaubt. • Bei Verstoß droht zunächst ein Platzverweis, bei Wiederholung ein Hausverbot; bundesweit einheitliches Bußgeld gibt es nicht. • Das Verbot gilt auf dem Bahnhofsgelände, einschließlich der Bahnsteige. • Strafrechtlich kann es relevant werden, wenn gegen ein gültiges Hausverbot verstoßen wird.

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Stimmung der Berichterstattung

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Unterschiedliche Schwerpunkte

Linke Medien erwähnen: Regelung, Stationen, Getrunken, Aggressivem, Alkoholeinfluss

Rechte Medien erwähnen: Bahnsteig, Alkoholfrei, Ausflug, Bahnen, Bahnhofs

Wer berichtete zuerst?

Handelsblatt LogoHandelsblatt8. Okt., 11:23

Bahn will mehr Sicherheit: Bahnsteig-Bier bald verboten: Was Reisende jetzt noch dürfen

Frankfurter Rundschau LogoFrankfurter Rundschau8. Okt., 12:16+53 Min.

Alkoholverbot an Bahnhöfen startet: Welche Strafen drohen?

Merkur LogoMerkur8. Okt., 12:16+53 Min.

Alkoholverbot an Bahnhöfen startet: Welche Strafen drohen?

Politischer Kompass

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