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Papst Leo XIV. entgeht Geldstrafe in Peru wegen Nichtteilnahme an Regionalwahl

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Foto: Edmond Dantès · Pexels

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• In Peru gilt Wahlpflicht für Staatsbürger, Papst Leo XIV. nahm nicht am Regionalwahlgang teil. • Ab dem Alter von 70 Jahren ist die Wahlpflicht laut peruianischem Recht aufgehoben. • Sonst wären 7 bis 19 Euro Strafe fällig gewesen. • Berichte beziehen sich auf peruanische Medien, Wahllokal in Chiclayo war dem Papst zugeteilt.

Generiert mit GPT · vor 18 Std.

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Wer berichtete zuerst?

Frankfurter Rundschau LogoFrankfurter Rundschau7. Okt., 14:33

Nicht wählen gegangen – Papst Leo XIV. entgeht Geldstrafe in Peru

Merkur LogoMerkur7. Okt., 14:33

Nicht wählen gegangen – Papst Leo XIV. entgeht Geldstrafe in Peru

Spiegel LogoSpiegel7. Okt., 19:11+5 Std.

Papst Leo XIV.: Nicht wählen gegangen – trotzdem entgeht er Geldstrafe

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