Politik
Papst Leo XIV. entgeht Geldstrafe in Peru wegen Nichtteilnahme an Regionalwahl
3 Quellen · gestern
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Übersicht
• In Peru gilt Wahlpflicht für Staatsbürger, Papst Leo XIV. nahm nicht am Regionalwahlgang teil.
• Ab dem Alter von 70 Jahren ist die Wahlpflicht laut peruianischem Recht aufgehoben.
• Sonst wären 7 bis 19 Euro Strafe fällig gewesen.
• Berichte beziehen sich auf peruanische Medien, Wahllokal in Chiclayo war dem Papst zugeteilt.
Generiert mit GPT · vor 18 Std.
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Nicht wählen gegangen – Papst Leo XIV. entgeht Geldstrafe in Peru
Nicht wählen gegangen – Papst Leo XIV. entgeht Geldstrafe in Peru
Papst Leo XIV.: Nicht wählen gegangen – trotzdem entgeht er Geldstrafe
Politischer Kompass
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Nicht wählen gegangen – Papst Leo XIV. entgeht Geldstrafe in Peru
Eigentlich hätte Papst Leo XIV. vor einigen Tagen bei den Kommunalwahlen in Peru seine Stimme abgeben müssen. Doch ein Faktor hat ihn vor einer Geldstrafe bewahrt.
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Papst Leo XIV.: Nicht wählen gegangen – trotzdem entgeht er Geldstrafe
Papst Leo XIV. hat sich dem Gesetz widersetzt: Zu einer Wahl in Peru erschien das Kirchenoberhaupt nicht. Warum er dort überhaupt hätte auftauchen sollen und wieso sein Fehlen folgenlos bleibt.
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