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Übersicht
• Das Bundeskabinett hat die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen.
• Für Gutverdiener steigt ab 2027 die Grenze, bis zu der Sozialabgaben gezahlt werden.
• Für Arbeitnehmer oberhalb der Grenze erhöht sich die monatliche Belastung, Arbeitgeberanteil ebenfalls.
• Krankenversicherung: BBG von 5812,50 auf 6375 Euro; Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8450 auf 8850 Euro.
• Bei Einkommen oberhalb der Grenze ergibt sich eine monatliche Mehrbelastung von rund 102 Euro.
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Wer berichtete zuerst?
Bundeskabinett beschließt deutlich höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener
Bundeskabinett beschließt höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Rente, Krankenkasse & Co.: Höhere Beiträge für eine Gruppe ab 2027
Politischer Kompass
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