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Gericht spricht Urteil zur Elternzeit: Beschäftigte können trotz Trennung nicht einfach zurück in den Job

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Übersicht

• Bundesarbeitsgericht bestätigt: Die rechtlichen Voraussetzungen für Elternzeit bleiben bestehen, auch wenn sich der Arbeitnehmer vor Beginn der Elternzeit trennt. • Fall aus Nordrhein-Westfalen (Az. 9 AZR 11/26) wurde in Erfurt entschieden. • Kläger hatte Elternzeit beantragt, trennte sich vor Beginn von der Mutter des Kindes und zog aus. • Arbeitgeber verwies auf eine befristete Vertretung; der Kläger blieb in den Instanzen erfolglos. • Entscheidung betrifft nicht das einfache Zurückkommen in den Job nach Trennung, sondern die Aufrechterhaltung der Elternzeitbedingungen.

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Linke Medien erwähnen: Bundes, Familienportal, Beschäftigte, Trennung, Elterngeld

Rechte Medien erwähnen: Arbeitnehmer, Bundesarbeitsgerichts, Arbeitgebern, Arbeitsfreistellung, Arbeitsrichtern

Wer berichtete zuerst?

n-tv Logon-tv6. Okt., 21:04

Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Elternzeit vereinbart und die Beziehung zerbricht - und nun?

Frankfurter Rundschau LogoFrankfurter Rundschau7. Okt., 10:20+13 Std.

Gericht spricht Urteil zur Elternzeit: Beschäftigte können trotz Trennung nicht einfach zurück in den Job

Merkur LogoMerkur7. Okt., 10:20+13 Std.

Gericht spricht Urteil zur Elternzeit: Beschäftigte können trotz Trennung nicht einfach zurück in den Job

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