Gesellschaft
Gericht spricht Urteil zur Elternzeit: Beschäftigte können trotz Trennung nicht einfach zurück in den Job
3 Quellen · gestern
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Übersicht
• Bundesarbeitsgericht bestätigt: Die rechtlichen Voraussetzungen für Elternzeit bleiben bestehen, auch wenn sich der Arbeitnehmer vor Beginn der Elternzeit trennt.
• Fall aus Nordrhein-Westfalen (Az. 9 AZR 11/26) wurde in Erfurt entschieden.
• Kläger hatte Elternzeit beantragt, trennte sich vor Beginn von der Mutter des Kindes und zog aus.
• Arbeitgeber verwies auf eine befristete Vertretung; der Kläger blieb in den Instanzen erfolglos.
• Entscheidung betrifft nicht das einfache Zurückkommen in den Job nach Trennung, sondern die Aufrechterhaltung der Elternzeitbedingungen.
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Unterschiedliche Schwerpunkte
Linke Medien erwähnen: Bundes, Familienportal, Beschäftigte, Trennung, Elterngeld
Rechte Medien erwähnen: Arbeitnehmer, Bundesarbeitsgerichts, Arbeitgebern, Arbeitsfreistellung, Arbeitsrichtern
Wer berichtete zuerst?
Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Elternzeit vereinbart und die Beziehung zerbricht - und nun?
Gericht spricht Urteil zur Elternzeit: Beschäftigte können trotz Trennung nicht einfach zurück in den Job
Gericht spricht Urteil zur Elternzeit: Beschäftigte können trotz Trennung nicht einfach zurück in den Job
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