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Braunschweig: Gericht weist Klage Hinterbliebener ab

7 Quellen · vor 2 Tagen

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Übersicht

• 30 Hinterbliebene klagten gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schmerzensgeld im Zusammenhang mit dem Germanwings-Absturz 2015. • Das Braunschweiger Landgericht wies die Klage ab und verwies darauf, dass Ansprüche auch gegen die Germanwings GmbH geltend gemacht werden könnten. • Montrealer Übereinkommen regelt Haftung im internationalen Luftverkehr und ermöglicht grundsätzlich Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. • Absturz ereignete sich 2015 auf dem Flug Barcelona–Düsseldorf, dabei starben 150 Menschen. • Urteil wurde am 6. Oktober 2026 gefällt bzw. bekanntgegeben.

Generiert mit GPT · vor 2 Tagen

Stimmung der Berichterstattung

Linke Medien
-0.13
Rechte Medien
-0.26
NegativNeutralPositiv

Unterschiedliche Schwerpunkte

Linke Medien erwähnen: Prozess, Klage, Germanwings, Frankreich, Infocom

Rechte Medien erwähnen: Lufthansa, Katastrophe, Staat, Ansprüche, Hinterbliebene

Wer berichtete zuerst?

Berliner Morgenpost LogoBerliner Morgenpost6. Okt., 12:15

Germanwings-Prozess: Gericht weist Schmerzensgeldklage der Hinterbliebenen ab

Hamburger Abendblatt LogoHamburger Abendblatt6. Okt., 12:15

Germanwings-Prozess: Gericht weist Schmerzensgeldklage der Hinterbliebenen ab

Rheinische Post LogoRheinische Post6. Okt., 12:43+27 Min.

Flugzeugabsturz im Jahr 2015: Gericht weist Klage Hinterbliebener im Germanwings-Prozess ab

NZZ LogoNZZ6. Okt., 12:43+27 Min.

MELDUNGEN DEUTSCHLAND - Germanwings-Prozess: Gericht weist Klage Hinterbliebener ab

Focus Online LogoFocus Online6. Okt., 13:02+46 Min.

Germanwings-Prozess: Gericht weist Klage Hinterbliebener ab

Deutschlandfunk LogoDeutschlandfunk6. Okt., 22:52+11 Std.

Braunschweig - Germanwings-Prozess: Gericht weist Klage Hinterbliebener ab

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