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Übersicht
• Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zielt darauf, Mietverträge bei gemeinsamer Nutzung auch ohne Zustimmung des Täters beenden zu können.
• Reform soll unabhängig von der Beziehungsform gelten, Voraussetzung ist Gewalt oder Drohung.
• Details wurden vom Ministerium veröffentlicht; Ziel ist leichterer Weg zu sicherem Leben nach häuslicher Gewalt.
• Normalerweise muss der Ausstieg gemeinsam erfolgen; Änderungen der Verträge sollen erleichtert werden.
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Kriminalität: Mietverträge: Gewaltopfer sollen leichter ausziehen können
Kriminalität: Mietverträge: Gewaltopfer sollen leichter ausziehen können
Mietverträge: Gewaltopfer sollen leichter ausziehen können
Politischer Kompass
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Kriminalität: Mietverträge: Gewaltopfer sollen leichter ausziehen können
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Kriminalität: Mietverträge: Gewaltopfer sollen leichter ausziehen können
Opfer häuslicher Gewalt sollen Mietverträge ohne Zustimmung des Täters beenden können - jedenfalls wenn es nach Bundesjustizministerin Stefanie Hubig geht. Sie hat noch weitere Ideen zum Opferschutz.
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