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Neue Green-Claims-Regeln: Bundestag erlaubt Übergangsregelung für Altbestände

3 Quellen · vor 3 Tagen

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Foto: Alan Quirván · Pexels

Übersicht

• Der Bundestag hat eine Übergangsregelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren beschlossen. • Ab 27. September 2026 verschärfen neue EmpCo-Richtlinien die Regeln für Umweltwerbung. • Begriffe wie ‚nachhaltig‘, ‚grün‘ oder ‚klimaneutral‘ können künftig rechtlich riskant sein. • Altbestände dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis September 2028 verkauft werden. • Unternehmen müssen Verpackungen, Websites, Werbung, Nachhaltigkeitssiegel und Kampagnen prüfen.

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