Übersicht
• Seit Ende Juli müssen Krankenkassen nicht mehr schriftlich über steigende Zusatzbeiträge informieren.
• Der gesetzliche allgemeine Beitragssatz bleibt unverändert, der individuelle Zusatzbeitrag wird von den Kassen festgelegt.
• Viele Kassen können den Zusatzbeitrag mehrfach im Jahr anpassen, üblich ist eine Anpassung um den Jahreswechsel.
• Verbraucherzentrale NRW bestätigt die Änderung und verweist auf freiwillige Informationen der Kassen.
• Versicherten kann dadurch eine automatische Information fehlen, mögliche Nachteile bei Änderungen bleiben bestehen.
Generiert mit GPT · vor 5 Tagen
Stimmung der Berichterstattung
Rechte Medien
-0.01NegativNeutralPositiv
Wer berichtete zuerst?
Versicherte auf sich gestellt: Kasse erhöht Zusatzbeitrag? Informationspflicht entfällt
Kasse erhöht Zusatzbeitrag? Informationspflicht entfällt
Versicherte auf sich gestellt: Kasse erhöht Zusatzbeitrag? Informationspflicht entfällt
Politischer Kompass
Mitte1 Quelle
Mitte-Rechts2 Quellen
Versicherte auf sich gestellt: Kasse erhöht Zusatzbeitrag? Informationspflicht entfällt
Krankenkassen müssen über steigende Zusatzbeiträgen seit neuestem nicht mehr schriftlich informieren. Was Versicherte jetzt beachten sollten.
Versicherte auf sich gestellt: Kasse erhöht Zusatzbeitrag? Informationspflicht entfällt
Krankenkassen müssen über steigende Zusatzbeiträgen seit neuestem nicht mehr schriftlich informieren. Was Versicherte jetzt beachten sollten, lesen Sie hier.
