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Kassen dürfen Zusatzbeitrag erhöhen, Informationspflicht entfällt

3 Quellen · vor 5 Tagen

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Foto: Damir K · Pexels

Übersicht

• Seit Ende Juli müssen Krankenkassen nicht mehr schriftlich über steigende Zusatzbeiträge informieren. • Der gesetzliche allgemeine Beitragssatz bleibt unverändert, der individuelle Zusatzbeitrag wird von den Kassen festgelegt. • Viele Kassen können den Zusatzbeitrag mehrfach im Jahr anpassen, üblich ist eine Anpassung um den Jahreswechsel. • Verbraucherzentrale NRW bestätigt die Änderung und verweist auf freiwillige Informationen der Kassen. • Versicherten kann dadurch eine automatische Information fehlen, mögliche Nachteile bei Änderungen bleiben bestehen.

Generiert mit GPT · vor 5 Tagen

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Wer berichtete zuerst?

Handelsblatt LogoHandelsblatt18. Aug., 15:14

Versicherte auf sich gestellt: Kasse erhöht Zusatzbeitrag? Informationspflicht entfällt

t-online Logot-online18. Aug., 15:30+16 Min.

Kasse erhöht Zusatzbeitrag? Informationspflicht entfällt

n-tv Logon-tv18. Aug., 17:12+2 Std.

Versicherte auf sich gestellt: Kasse erhöht Zusatzbeitrag? Informationspflicht entfällt

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