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Archiviert am 29.05.2026.

Wirtschaft

36-Monate-Falle bei der E-Auto-Prämie: Rückforderungen möglich

4 Quellen · 22. Mai

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Foto: smart-me AG · Pexels

Übersicht

• Förderung für neu zugelassene E-Autos ab 1.1.2026 bis zu 6000 Euro, Privatpersonen vorgesehen. • Antragsphase über das digitale Förderportal seit Mitte Mai 2026; BAFA zuständig. • Förderhöhe je nach Haushaltseinkommen und Fahrzeugtyp, auch Plug-in-Hybride und Range-Extender können förderfähig sein. • Förderbetrag ist an die Bedingung geknüpft, dass das Fahrzeug mindestens 36 Monate zugelassen bleibt. • In einigen Berichten wird zusätzlich erwähnt, dass unter bestimmten Umständen auch eine Steuererklärung nachgewiesen werden muss (Vorjahresbescheide).

Linke Medien

Betont wird die 36-Monats-Falle und die damit verbundenen Rückforderungen durch BAFA.

Rechte Medien

Hinweise auf maximale Fördersummen und Tipps, wie man die Förderung bestmöglich beantragt oder nutzt (z. B. Hinweise in Verbraucherberichten).

Generiert mit GPT · 28. Mai

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Wer berichtete zuerst?

Merkur LogoMerkur21. Mai, 21:44

Die 36-Monate-Falle bei der E-Auto-Prämie: In diesen Fällen will der Staat das Geld zurück

Frankfurter Rundschau LogoFrankfurter Rundschau21. Mai, 21:44+0 Min.

Die 36-Monate-Falle bei der E-Auto-Prämie: In diesen Fällen will der Staat das Geld zurück

Merkur LogoMerkur22. Mai, 12:23+15 Std.

Totalschaden beim bezuschussten E-Auto: Wann der Staat das Geld zurückfordert

t-online Logot-online27. Mai, 10:40+6 T.

E-Auto-Prämie: Antragsteller müssen Steuererklärung abgeben

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