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Archiviert am 29.05.2026.

Übersicht
Linke Medien
Betont wird die 36-Monats-Falle und die damit verbundenen Rückforderungen durch BAFA.
Rechte Medien
Hinweise auf maximale Fördersummen und Tipps, wie man die Förderung bestmöglich beantragt oder nutzt (z. B. Hinweise in Verbraucherberichten).
Generiert mit GPT · 28. Mai
Stimmung der Berichterstattung
Wer berichtete zuerst?
Die 36-Monate-Falle bei der E-Auto-Prämie: In diesen Fällen will der Staat das Geld zurück
Die 36-Monate-Falle bei der E-Auto-Prämie: In diesen Fällen will der Staat das Geld zurück
Totalschaden beim bezuschussten E-Auto: Wann der Staat das Geld zurückfordert
E-Auto-Prämie: Antragsteller müssen Steuererklärung abgeben
Politischer Kompass
Die 36-Monate-Falle bei der E-Auto-Prämie: In diesen Fällen will der Staat das Geld zurück
Wer ein E-Auto mit staatlicher Prämie kauft, geht eine Pflicht ein: 36 Monate Haltedauer. Verkauft man es früher, droht die Rückzahlung – auch bei Diebstahl oder Totalschaden.
Totalschaden beim bezuschussten E-Auto: Wann der Staat das Geld zurückfordert
Wer die neue E-Auto-Prämie beantragt, bindet sich für 36 Monate. Bei Verkauf, Unfall oder Umzug kann das BAFA die Förderung zurückfordern – zumindest teilweise.
E-Auto-Prämie: Antragsteller müssen Steuererklärung abgeben
Wer die neue E-Auto-Förderung nutzen möchte, muss zwei Steuerbescheide aus den Vorjahren nachweisen. So wird nun auch für viele bisher nicht Abgabepflichtige eine Steuererklärung nötig.