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BGH-Urteil zu möglicher Diskriminierung bei Reha

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Übersicht

• Blinde Patientin wurde von einer Rehaklinik abgewiesen. • Der Fall betrifft eine mögliche Diskriminierung im Gesundheitswesen. • Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt dazu in Karlsruhe. • Klage richtet sich auf Schadenersatz und Entschädigung in Höhe rund 4.000 Euro. • Aktenzeichen: III ZR 56/25.

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Blinde Patientin abgewiesen: BGH urteilt über mögliche Diskriminierung bei Reha

Tagesspiegel LogoTagesspiegel21. Mai, 06:02+59 Min.

Gleichbehandlung: Kein Schutz vor Diskriminierung in der Klinik? BGH urteilt

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Oktoberfest 2026 München: Wirt scheitert mit Klage gegen Vergabe von Zelten

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Blinde Patientin scheitert mit Klage gegen Rehaklinik am BGH

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