Wirtschaft

Vierjahresfrist für freiwillige Steuererklärungen bei Studierenden

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Foto: Tara Winstead · Pexels

Übersicht

• Studierende können freiwillig eine Steuererklärung einreichen. • Die Frist für freiwillige Erklärungen beträgt vier Jahre. • Für das Steuerjahr 2022 gilt: Abgabefrist noch dieses Jahr möglich; für 2025 bis 31.12.2029. • Belege studienbezogener Ausgaben sollten aufbewahrt und sortiert werden. • Empfehlung: Unterlagen gut vorbereiten, um Steuererstattung zu maximieren.

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