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Übersicht
• Wer nach dem Immobilienkauf in den ersten drei Jahren Renovierungen durchführt, muss aufpassen.
• Ausgaben, die 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigen, sind nicht sofort als Werbungskosten abzugsfähig.
• Solche Kosten können stattdessen als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten.
• Das hat Auswirkungen auf die Steuerlast, da die Abzugsfähigkeit über die Gebäudeabschreibung erfolgt.
• Die Regelung zielt darauf ab, eine schnellere steuerliche Entlastung zu verhindern, wenn Renovierungen zu nahe am Kauf liegen.
Generiert mit GPT · vor 4 Std.
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Zu teuer, zu schnell?: Renovieren nach Kauf: Vermietern droht eine Steuerfalle
Steuerfalle für Vermieter: Was Sie bei Renovierungen nach dem Immobilienkauf beachten müssen
Zu teuer, zu schnell?: Renovieren nach Kauf: Vermietern droht eine Steuerfalle
Politischer Kompass
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Mitte-Rechts2 Quellen
Zu teuer, zu schnell?: Renovieren nach Kauf: Vermietern droht eine Steuerfalle
Wer bei seiner vermieteten Immobilie zu schnell zu viel in Renovierungen investiert, verliert oft einen sofortigen Steuervorteil. Eigentümer sollten darum unbedingt von der 15-Prozent-Grenze wissen.
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