Wirtschaft

Vermieter: Renovieren nach Kauf kann Steuerfalle werden

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Foto: Ömer Gülen · Pexels

Übersicht

• Wer nach dem Immobilienkauf in den ersten drei Jahren Renovierungen durchführt, muss aufpassen. • Ausgaben, die 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigen, sind nicht sofort als Werbungskosten abzugsfähig. • Solche Kosten können stattdessen als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten. • Das hat Auswirkungen auf die Steuerlast, da die Abzugsfähigkeit über die Gebäudeabschreibung erfolgt. • Die Regelung zielt darauf ab, eine schnellere steuerliche Entlastung zu verhindern, wenn Renovierungen zu nahe am Kauf liegen.

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Handelsblatt LogoHandelsblatt6. Mai, 01:05

Zu teuer, zu schnell?: Renovieren nach Kauf: Vermietern droht eine Steuerfalle

Kölner Stadt-Anzeiger LogoKölner Stadt-Anzeiger6. Mai, 01:46+42 Min.

Steuerfalle für Vermieter: Was Sie bei Renovierungen nach dem Immobilienkauf beachten müssen

n-tv Logon-tv6. Mai, 11:57+11 Std.

Zu teuer, zu schnell?: Renovieren nach Kauf: Vermietern droht eine Steuerfalle

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