Übersicht
• LAG Hamm bestätigte die Kündigung eines Mitarbeiters, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über ein Online-Formular eingereicht hatte, ohne vorher einen Arzt gesehen zu haben.
• Der Fall zeigt, dass nicht jedes online ausgestellte Attest rechtlich tragbar ist.
• Der Unterschied zwischen Telemedizin und einem unzulässigen Schnellformular wird hervorgehoben.
• Verbraucher sollten bei digitalen Krankmeldungen vorsichtig sein, insbesondere bei Angeboten mit wenigen Klicks.
• Im verhandelten Fall beruhte das Attest ausschließlich auf einem ausgefüllten Online-Fragebogen.
Generiert mit GPT · vor 4 Tagen
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Aufpassen: Diese Krankmeldung könnte die Kündigung bedeuten
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