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Übersicht
• Es geht um intime Bilder oder Videos, die nach einer Trennung kursieren oder geteilt wurden.
• Rechtsfragen betreffen Löschung, Zugriff und mögliche Ansprüche gegenüber dem Ex-Partner.
• Rechtsanwalt Prof. Niko Härting wird zitiert, der erklärt, dass das Teilen kein Freibrief sei.
• Berichte thematisieren das Risiko, dass Inhalte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden könnten.
Generiert mit GPT · vor 7 Std.
Stimmung der Berichterstattung
Rechte Medien
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Wer berichtete zuerst?
Wenn man das Sexting bereut: Intime Aufnahmen geteilt? Welche Rechte Sie jetzt haben
„Das Teilen ist kein Freibrief“: Wann Sie die Löschung intimer Fotos verlangen können
Wenn man das Sexting bereut: Intime Aufnahmen geteilt? Welche Rechte Sie jetzt haben
Politischer Kompass
Mitte1 Quelle
Mitte-Rechts2 Quellen
Wenn man das Sexting bereut: Intime Aufnahmen geteilt? Welche Rechte Sie jetzt haben
Freizügige Bilder geteilt und jetzt Angst, dass sie in fremden Händen landen? Welche Ansprüche Sie gegenüber dem Ex-Partner wirklich durchsetzen können.
Wenn man das Sexting bereut: Intime Aufnahmen geteilt? Welche Rechte Sie jetzt haben
Freizügige Bilder geteilt und jetzt Angst, dass sie in fremden Händen landen? Welche Ansprüche Sie gegenüber dem Ex-Partner wirklich durchsetzen können.