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Nordrhein-Westfalen: Abschleppkosten nach Formfehler wieder fällig

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• Ein Kölner Gericht entschied, dass Falschparker die Abschleppkosten nicht zahlen müssen. • Die NRW-Landesregierung behebt eine formelle Kleinigkeit in der Gebührenordnung. • Die neue Fassung der Gebührenordnung sieht vor, dass Abschleppkosten wieder vom Autofahrer getragen werden müssen. • Unterschiedliche Berichte verweisen darauf, dass die Änderung die Kostenpflicht neu regelt und eine frühere Regelung aufhebt. • Ein zuständiges Gericht hatte zuvor die Gebührenpflicht vorübergehend ausgeschlossen.

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Wer berichtete zuerst?

Kölner Stadt-Anzeiger LogoKölner Stadt-Anzeiger15. Apr., 16:32

Urteil aus Köln: Kommunen in Nordrhein-Westfalen dürfen derzeit keine Abschleppkosten verlangen

t-online Logot-online22. Apr., 17:30+7 T.

Auto abschleppen: Nordrhein-Westfalen korrigiert Kosten-Fehler

Tagesspiegel LogoTagesspiegel22. Apr., 18:30+7 T.

Neue Forsa-Umfrage für Nordrhein-Westfalen: SPD im einstigen Stammland nur noch auf Platz vier

Spiegel LogoSpiegel22. Apr., 18:39+7 T.

Nordrhein-Westfalen: Formfehler aufgehoben – Abschleppkosten wieder fällig

Zeit LogoZeit24. Apr., 08:34+9 T.

Wetter: Mildes Frühlingswochenende in Nordrhein-Westfalen

Stern LogoStern24. Apr., 08:34+9 T.

Wetter: Mildes Frühlingswochenende in Nordrhein-Westfalen

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