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Übersicht
• Ein ehemaliger Miteigentümer der panamaischen Offshore-Kanzlei Mossack Fonseca wird vom Landgericht Köln zu Haft auf Bewährung verurteilt.
• Verurteilt wurde er zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung; dazu kommt eine Geldauflage von 100.000 Euro.
• Die Strafe liegt unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft (zwei Jahre Bewährung, 200.000 Euro Geldauflage).
• Der Fall betrifft Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den Panama Papers.
• Gerichtliche Entscheidung wurde von Verteidigung und Staatsanwaltschaft bestätigt, Revision wurde angekündigt bzw. ausgeschlossen (je nach Quelle).
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Panama Papers: Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Ex-Chef von Skandalkanzlei kommt mit Bewährungsstrafe davon
10 Jahre nach Panama Papers: Bewährungsstrafe gegen Ex-Chef der Skandalkanzlei
Panama Papers: Kölner Gericht verhängt Bewährungsstrafe
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