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Übersicht
• Urlaubstage mit nachweislicher Erkrankung zählen nicht als Urlaub, ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich
• Arbeitgeber muss unverzüglich informiert werden
• im Ausland Erkrankte müssen Aufenthaltsadresse und voraussichtliche Erkrankungsdauer mitteilen
• verlorene Urlaubstage dürfen nicht eigenmächtig an den Urlaubszeitraum drangehängt werden
• Krankheitstage werden nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber ggf. nachgeholt
Generiert mit GPT · vor 4 Tagen
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