Behauptung: Beim Verschenken von Wertpapieren fallen keine Steuern an. Korrekt für die Einkommensteuer (kein Verkauf, kein Veräußerungsgewinn), aber unvollständig: Es können Schenkungsteuern anfallen, und der Beschenkte erhält meist den ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Wert bei der weiteren Veräußerung, was später zu Kapitalertragsteuer beim Verkauf führen kann. Zusätzliche Details zur Freibeträgen und ggf. Unternehmensregelungen fehlen.
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Depot verschenken statt verkaufen – warum das Finanzamt trotzdem mitreden will
Depot verschenken statt verkaufen – warum das Finanzamt trotzdem mitreden will