EU-Rente: Regelungen für Rentenbezug im Ausland 2026
2 Quellen · vor 17 Std.
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Übersicht
• Renten aus der gesetzlichen Rente können auch im Ausland bezogen werden, inklusive Erwerbsminderungsrente.
• In EU-/EWR-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wird die Rente meist ohne Abzüge in voller Höhe weitergezahlt.
• Zahlungen erfolgen in der Regel bargeldlos direkt auf Auslandkonten; Gebühren für Auslandsüberweisungen können anfallen.
• Schecks in Fremdwährungen oder Zahlungen über nicht-deutsche Institute sind nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt.
• Die Informationen beziehen sich auf Regelungen und Entwicklungen für das Jahr 2026.