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Dieser Wehrdienst-Aufreger ging bisher völlig unter: Männer dürfen nur noch mit Genehmigung länger ins Ausland!
Männer zwischen 17 und 45 brauchen seit Januar eine Genehmigung, um länger das Land zu verlassen
Ausreise nur noch mit Genehmigung – aber nur für Männer
Neues Wehrpflichtgesetz - Länger ins Ausland? Theoretisch nur mit Genehmigung
Auslandsaufenthalte nur noch mit Genehmigung? Eine schwammige Neuregelung und die Folgen
Wehrpflicht-Regel: Männer brauchen Genehmigung für Auslandsreisen
Mit Jahresbeginn wurde für junge Männer die Regelung eingeführt, sich bei der Bundeswehr abzumelden, wenn sie Deutschland für länger als drei Monate verlassen wollen.
Eine heikle Änderung im überarbeiteten Wehrpflichtgesetz wurde bisher kaum beachtet. Nur noch mit Genehmigung dürfen Männer länger ins Ausland.
Kaum bekannt, aber seit diesem Jahr gültig: Laut Wehrpflicht-Gesetz müssen sich Männer unter 45 Jahren Aufenthalte im Ausland, die länger als drei Monate dauern, genehmigen lassen. Doch gilt das auch, wenn es keine Wehrpflicht gibt wie aktuell?
Eine neue Klausel im Wehrdienstgesetz verpflichtet Männer unter 45 Jahren, Auslandsaufenthalte über drei Monate vorab im Karrierecenter der Bundeswehr anzumelden und genehmigen zu lassen.
Neues Wehrpflichtgesetz: Männer brauchen für lange Auslandsreisen eine Zustimmung.
Seit Januar gilt: Wer als Mann länger als drei Monate ins Ausland will, braucht eine Genehmigung der Bundeswehr. Fast niemand weiß es – dabei steht es schwarz auf weiß im Gesetz. Aber es gibt eine Hintertür... Der Beitrag Ausreise nur noch mit Genehmigung – aber nur für Männer erschien zuerst auf reitschuster.de .