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Bürgergeld-Urteil: Empfänger bekommt 500 Euro von Verein – Jobcenter rechnet es trotzdem an
Bürgergeld-Urteil: Empfänger bekommt 500 Euro von Verein – Jobcenter rechnet es trotzdem an
Verein sendet finanzielle Hilfe an Bürgergeld-Empfänger, doch wichtiges Dokument fehlt – Gericht urteilt
Ein Mann wartete auf sein Bürgergeld – und bekam von einem Verein 500 Euro als Überbrückung. Das Jobcenter verrechnete den Betrag mit der Leistung.
Ein Verein zahlt einem Bürgergeld-Empfänger 500 Euro als Überbrückung, doch das Jobcenter zieht es vom Bürgergeld ab. Das Gericht gibt der Behörde recht.